ATEX-Richtlinien (ATEX 114 und ATEX 153)

Kurzdefinition

Die ATEX-Richtlinien regeln den Explosionsschutz in der Europäischen Union: ATEX 114 (2014/34/EU) definiert Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche, ATEX 153 (1999/92/EG) legt Mindestvorschriften für Betreiber fest. Sie klassifizieren Zonen nach Explosionswahrscheinlichkeit und legen Gerätekategorien (1-3) sowie Zündschutzarten fest. In Membranfiltrationsanlagen mit brennbaren Lösemitteln, Gasen oder Stäuben sind ATEX-konforme Elektroanlagen, Sensoren und Automatisierungskomponenten zwingend erforderlich.

Regelungskonzept

ATEX 114 fordert von Herstellern die Konformitätsbewertung von Geräten durch Prüfstellen (Notified Bodies), die EG-Baumusterprüfung und CE-Kennzeichnung. Geräte werden nach Zündschutzarten (Ex d, Ex e, Ex i, Ex p) und EPL (Equipment Protection Level) klassifiziert. ATEX 153 verpflichtet Betreiber zur Zoneneinteilung (Zone 0/1/2 für Gase, 20/21/22 für Stäube), Explosionsschutzdokumenterstellung und organisatorischen Maßnahmen. Die Integration in Membranfiltrationsanlagen erfordert Ex-zertifizierte SPS, Sensoren und Feldgeräte sowie potentialausgleichende Erdung.

Anwendungsgebiete

ATEX-Richtlinien sind obligatorisch für Membranfiltrationsanlagen in der chemischen Industrie, Pharmaindustrie und überall wo brennbare Medien verarbeitet werden. Sie schützen vor Explosionen durch elektrostatische Entladungen, heiße Oberflächen oder elektrische Funken. Die Zoneneinteilung bestimmt die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Gerätekategorien. Explosionsschutzdokumente sind behördliche Betriebsvoraussetzung.

Typische Anwendungsbereiche:

  • Membranfiltration brennbarer Lösemittel (Zone 1/2)
  • Filtration in Lackieranlagen und chemischer Synthese
  • Staubexplosionsgefährdung bei Pulverhandling
  • Ex-geschützte Sensorik in Gasatmosphären
  • ATEX-konforme Schaltschränke mit Druckkapselung

Zusammenfassung

ATEX-Konformität ist rechtliche Grundvoraussetzung für Betrieb und Inverkehrbringen explosionsgeschützter Anlagen in der EU. Sie verhindert katastrophale Explosionen, schützt Leben und erfüllt gesetzliche Pflichten. Für Anlagenbauer bedeutet sie Marktzugang, Rechtssicherheit und die Notwendigkeit zur Integration zertifizierter Komponenten in Membranfiltrationsanlagen mit Explosionsgefährdung.

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